Als LEG Thüringen sind wir bemüht, unsere Webseiten gemäß den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates für möglichst viele Menschen barrierefrei zugänglich zu machen.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Wir arbeiten kontinuierlich daran, möglichst alle Bereiche unserer Webseiten barrierefrei zu gestalten. Aktuell ist unser Online-Auftritt in folgenden Bereichen noch nicht vollumfänglich barrierefrei:

  • PDF-Dokumente im LEG-Download-Bereich, die vor 2021 eingestellt wurden. Später eingestellte PDF-Dateien werden vermehrt in barrierefreier Version erstellt bzw. schnellstmöglich durch eine solche ersetzt. Alle Dateien werden entsprechend gekennzeichnet.
  • Untertitel von Videos. Bei neu eingestellten Video sind wir bemüht, Untertitel schnellstmöglich nach der Veröffentlichung nachzureichen, sodass unser Videomaterial möglichst barrierefrei zur Verfügung steht.
  • HTML Strukturelemente: Die Kachelelemente im (meist) oberen Bereich unserer Webseiten ist nicht vollständig barrierefrei, da das Element nicht als Liste implementiert ist.
  • Kontrastierung: Einzelne Elemente weisen einen zu geringen Kontrast auf.
  • Sprachliche Barriere: Für einzelne Wörter (primär in Überschriften) ist noch keine entsprechende sprachliche Kennzeichnung hinterlegt, womit die Ausgabe der Inhalte mit Hilfe eines Screen Readers nicht vollumfänglich barrierefrei gelingt.
  • Teasertexte (Punkt Fokus): Der Text des Teaser kann mit der Tastatur aktuell nicht angesteuert werden. Zudem gibt es für bestimmte Elemente im Fokusbereich keinen sichtbaren Tastaturfokus.
  • Fehlerkennzeichnung: Die Fehlerkennzeichnung ist bei Formularen nicht vollständig barrierefrei.
  • Syntaxanalyse: Die Syntax des HTML-Codes entspricht in bestimmten Teilen nicht den Vorgaben der W3C-Standards.
  • Name, Rolle, Wert: Das Steuerelement der Punkte im Bereich der Karusselldarstellung ist aktuell nicht mit entsprechenden Attributen ausgestattet, um es technisch von einem Inhalts- zu einem Steuerelement umzufunktionieren.

Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Website aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG Thüringen)
Mainzerhofstraße 12
99084 Erfurt
Deutschland

Tel.: 0361 5603-0
Fax: 0361 5603-333
E-Mail: info(at)leg-thueringen.de

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

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